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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadt Pulheim Bauen und Wohnen

Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Telefon
+492238808229
Fax
+492238808345

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:30–12:00
14:00–16:00
Dienstag
08:30–12:00
14:00–16:00
Mittwoch
08:30–12:00
14:00–16:00
Donnerstag
08:30–12:00
14:00–18:00
Freitag
08:30–12:00
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.pulheim.de

Baulastenauskunft der Stadt Pulheim

Die Stadt Pulheim führt im Bauamt das Baulastenverzeichnis für das Stadtgebiet. Zuständig ist das Bauamt in der Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim. Hier können Sie Auskünfte zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf Grundstücken einholen, beispielsweise zu Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten.

Für eine Baulastenverzeichnis-Auskunft fallen Gebühren an: 20 Euro für die einfache Auskunft, 40 Euro für eine beglaubigte Ausfertigung. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Bitte beachten Sie, dass das Baulastenverzeichnis nur in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen geführt wird; in Bayern beispielsweise existiert ein solches Verzeichnis nicht.

Das Bauamt ist ausschließlich für die Stadt Pulheim mit der Postleitzahl 50259 zuständig. Das Büro befindet sich im Rhein-Erft-Kreis.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Pulheim 50259 Rhein-Erft-Kreis geprüft

Baulastenauskunft und Führung des Baulastenverzeichnisses

Von der Amtswebsite übernommen am 29.08.2026, Quelle: www.pulheim.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +4922388080 geprüft am 29.08.2026
Fax +492238808345 geprüft am 29.08.2026

Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.pulheim.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Pulheim Bauen und Wohnen adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Rhein-Erft-Kreis

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Pulheim Bauen und Wohnen zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Pulheim.
Wie erreiche ich das Stadt Pulheim Bauen und Wohnen telefonisch?
Telefonisch unter +492238808229.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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