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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadtverwaltung Zweibrücken Stadtbauamt

Herzogstraße 1
66482 Zweibrücken
Telefon
+496332871606
Fax
+496332871607

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
07:00–12:00
Dienstag
07:00–12:00
Mittwoch
07:00–12:00
Donnerstag
07:00–12:00
14:00–15:00
Freitag
07:00–12:00
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.zweibruecken.de

Baulastauskunft für Zweibrücken

Das Bauamt der Stadtverwaltung Zweibrücken erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Die Behörde ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt Zweibrücken (Postleitzahl 66482) und damit für das gesamte Stadtgebiet zuständig.

Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten – etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Wer eine solche Auskunft für ein Grundstück in Zweibrücken benötigt, kann diese hier beantragen.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Die Gebühr für eine einfache Auskunft liegt bei 20 Euro, für eine beglaubigte Auskunft bei 40 Euro, jeweils auf Grundlage der Landesbauordnung und der Gebührenordnung.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Zweibrücken 66482 Zweibrücken, kreisfreie Stadt geprüft

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, Bauvorhaben daraufhin zu überwachen, dass die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehören nicht nur die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, sondern auch sonstige bundes- und landesrechtliche Vorschriften, z. B. aus dem Bereich der Stadtplanung, Natur- oder Immissionsschutz. Zu den Aufgaben gehören die vorhabenbezogene Bauberatung, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Erteilung von Bauvoranfragen, Genehmigungen, Freistellungen, Versagungen oder Zurückweisungen, Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Abnahme von Fliegenden Bauten sowie baurechtliche Stellungnahmen für andere Fachämter.

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.zweibruecken.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +4963328710 geprüft am 28.08.2026
Fax +496332871100 geprüft am 28.08.2026
E-Mail stadtverwaltung@zweibruecken.de geprüft am 28.08.2026

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.zweibruecken.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadtverwaltung Zweibrücken Stadtbauamt adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Zweibrücken, kreisfreie Stadt

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadtverwaltung Zweibrücken Stadtbauamt zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Zweibrücken.
Wie erreiche ich das Stadtverwaltung Zweibrücken Stadtbauamt telefonisch?
Telefonisch unter +496332871606. Per E-Mail: bauamt@zweibruecken.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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