Stadtverwaltung Zweibrücken Stadtbauamt
Herzogstraße 166482 Zweibrücken
- Telefon
- +496332871606
- Fax
- +496332871607
- bauamt@zweibruecken.de
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
- 07:00–12:00
- Dienstag
- 07:00–12:00
- Mittwoch
- 07:00–12:00
- Donnerstag
-
07:00–12:00
14:00–15:00 - Freitag
- 07:00–12:00
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.zweibruecken.de
Baulastauskunft für Zweibrücken
Das Bauamt der Stadtverwaltung Zweibrücken erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Die Behörde ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt Zweibrücken (Postleitzahl 66482) und damit für das gesamte Stadtgebiet zuständig.
Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten – etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Wer eine solche Auskunft für ein Grundstück in Zweibrücken benötigt, kann diese hier beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Die Gebühr für eine einfache Auskunft liegt bei 20 Euro, für eine beglaubigte Auskunft bei 40 Euro, jeweils auf Grundlage der Landesbauordnung und der Gebührenordnung.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zweibrücken | 66482 | Zweibrücken, kreisfreie Stadt | geprüft |
Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, Bauvorhaben daraufhin zu überwachen, dass die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehören nicht nur die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, sondern auch sonstige bundes- und landesrechtliche Vorschriften, z. B. aus dem Bereich der Stadtplanung, Natur- oder Immissionsschutz. Zu den Aufgaben gehören die vorhabenbezogene Bauberatung, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Erteilung von Bauvoranfragen, Genehmigungen, Freistellungen, Versagungen oder Zurückweisungen, Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Abnahme von Fliegenden Bauten sowie baurechtliche Stellungnahmen für andere Fachämter.
Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.zweibruecken.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +4963328710 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +496332871100 geprüft am 28.08.2026 |
| stadtverwaltung@zweibruecken.de geprüft am 28.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.zweibruecken.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadtverwaltung Zweibrücken Stadtbauamt adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
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Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
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Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
Weitere Ämter – Zweibrücken, kreisfreie Stadt
Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadtverwaltung Zweibrücken Stadtbauamt zuständig?
Wie erreiche ich das Stadtverwaltung Zweibrücken Stadtbauamt telefonisch?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Erfahrungen mit diesem Amt
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