Stadtverwaltung Zweibrücken
Stadtbauamt
- Adresse
- Herzogstraße 1, 66482 Zweibrücken
- Telefon
- +496332871606
- Entfernung
- im Ort
Zweibrücken, kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz
In der kreisfreien Stadt Zweibrücken (Postleitzahl 66482) sind für verschiedene behördliche Anliegen mehrere Ämter zuständig.
Das örtliche Amtsgericht Zweibrücken ist für Grundbuchangelegenheiten zuständig. Für Vermessungs- und Katasterfragen wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz mit Sitz in Bad Kreuznach. Bau- und umweltrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der SGD Süd in Neustadt an der Weinstraße.
Informationen zu Bebauungsplänen und Baulastauskünften erhalten Sie bei der Stadt Zweibrücken beziehungsweise der Stadtverwaltung Zweibrücken. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist für überregionale Kfz-Angelegenheiten (wie Fahrzeugrückrufe, Typgenehmigungen) zuständig.
Stadtbauamt
Abteilung Stadtplanung
Bau- und Umweltamt
Grundbuchamt
Grundbuchamt
Dienstort Bad Kreuznach