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Ämter für Zweibrücken

Zweibrücken, kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz

PLZ: 66482

Zuständige Ämter in Zweibrücken

In der kreisfreien Stadt Zweibrücken (Postleitzahl 66482) sind für verschiedene behördliche Anliegen mehrere Ämter zuständig.

Das örtliche Amtsgericht Zweibrücken ist für Grundbuchangelegenheiten zuständig. Für Vermessungs- und Katasterfragen wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz mit Sitz in Bad Kreuznach. Bau- und umweltrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der SGD Süd in Neustadt an der Weinstraße.

Informationen zu Bebauungsplänen und Baulastauskünften erhalten Sie bei der Stadt Zweibrücken beziehungsweise der Stadtverwaltung Zweibrücken. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist für überregionale Kfz-Angelegenheiten (wie Fahrzeugrückrufe, Typgenehmigungen) zuständig.

Bauamt (Baulastauskunft) für Zweibrücken

Bauamt (Bebauungsplan) für Zweibrücken

Bauamt / Umweltamt für Zweibrücken

RLP SGD Süd

Bau- und Umweltamt

Bauamt / Umweltamt
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon
+496321994180
Entfernung
57,6 km entfernt

Grundbuchamt für Zweibrücken

Grundbuchamt (TEA) für Zweibrücken

Katasteramt für Zweibrücken

Kraftfahrt-Bundesamt für Zweibrücken

Kraftfahrt-Bundesamt
Adresse
Fördestraße 16, 24944 Flensburg
Entfernung
631,8 km entfernt

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Häufige Fragen zu Zweibrücken

Welches Bauamt (Baulastauskunft) ist für Zweibrücken zuständig?
Stadtverwaltung Zweibrücken Stadtbauamt, Herzogstraße 1, 66482 Zweibrücken – etwa 0,0 km entfernt.
Welches Bauamt (Bebauungsplan) ist für Zweibrücken zuständig?
Stadt Zweibrücken Abteilung Stadtplanung, Herzogstraße 3, 66482 Zweibrücken – etwa 0,0 km entfernt.
Welches Bauamt / Umweltamt ist für Zweibrücken zuständig?
RLP SGD Süd Bau- und Umweltamt, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße – etwa 57,6 km entfernt.