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Grundbuchamt (TEA)

Amtsgericht Duisburg-Hamborn Grundbuchamt

Duisburger Straße 220
47166 Duisburg
Fax
+4920354404222

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Grundbuchamt (TEA) Duisburg-Hamborn

Das Grundbuchamt (TEA) des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn ist zuständig für Teilungserklärungen und Aufteilungspläne von Eigentumswohnungen. Zuständig ist das Amt, das die Grundakte des jeweiligen Wohnungsgrundbuchs führt. Das Amtsgericht hat seinen Sitz in der Duisburger Straße 220 in 47166 Duisburg und ist für die Stadt Duisburg mit den Postleitzahlen 47051–47059, 47119 und 47137 zuständig.

Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen, da die Unterlagen zum Teil im Archiv der Behörden lagern. Für eine Abschrift einer Teilungserklärung fallen Gebühren an: 10 Euro für eine einfache Abschrift, 20 Euro für eine beglaubigte Abschrift (Rechtsgrundlage: GNotKG KV Nr. 17000/17001).

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Duisburg 47051, 47053, 47055, 47057, 47058, 47059 Duisburg, Stadt geprüft

Die Website des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn bietet Informationen zu Beratungshilfe, Nachlassangelegenheiten, Sitzungsterminen, Zwangsversteigerungen, Gerichtsvollziehern sowie Online-Verfahren.

Von der Amtswebsite übernommen am 01.09.2026, Quelle: www.ag-duisburg-hamborn.nrw.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +49203544040 geprüft am 01.09.2026
Fax +4920354404222 geprüft am 01.09.2026
E-Mail poststelle@ag-duisburg-hamborn.nrw.de geprüft am 01.09.2026

Zuletzt geprüft am 01.09.2026, Quelle: www.ag-duisburg-hamborn.nrw.de

Dokumente & Gebühren

Teilungserklärung (Abschrift) 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001

Antrag stellen

Grundbuchauszug (TEA) beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Amtsgericht Duisburg-Hamborn Grundbuchamt. amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln

    Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.

  2. Abschrift beantragen

    Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).

  3. Dokument erhalten

    Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

Weitere Ämter – Duisburg, Stadt

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Amtsgericht Duisburg-Hamborn Grundbuchamt zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Duisburg.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

Erfahrungen mit diesem Amt

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