Stadt Duisburg Untere Bauaufsichtsbehörde
Burgplatz 1947051 Duisburg
- Telefon
- +492032834576
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
- 08:00–16:00
- Dienstag
- 08:00–16:00
- Mittwoch
- 08:00–16:00
- Donnerstag
- 08:00–16:00
- Freitag
- 08:00–16:00
- Samstag
- 09:00–13:00
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.duisburg.de
Baulastenauskunft der Stadt Duisburg
Das Bauamt der Stadt Duisburg führt das Baulastenverzeichnis für das gesamte Duisburger Stadtgebiet (Postleitzahlen 47051 bis 47137). In diesem Verzeichnis sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf Grundstücken dokumentiert, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Behörde hat ihren Sitz am Burgplatz 19, 47051 Duisburg.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können schriftlich oder telefonisch eingeholt werden. Telefonische Auskünfte sind dienstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr unter der Nummer 0203 94000 möglich. Für schriftliche Auskünfte fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an: 20 Euro für eine einfache Auskunft, 40 Euro für eine beglaubigte Fassung. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Zahlungen können per Lastschrift erfolgen.
Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse infostadt-duisburgde zur Verfügung. Hinweis: In Bayern existiert kein Baulastenverzeichnis – dort werden entsprechende Rechte im Grundbuch über Dienstbarkeiten abgebildet.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Duisburg | 47051, 47053, 47055, 47057, 47058, 47059 | Duisburg, Stadt | geprüft |
Führung aller Grundstücke im Duisburger Stadtgebiet, auf denen Baulasten eingetragen sind (Baulastenverzeichnis)
Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.duisburg.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | 0203 94000 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| infostadt-duisburgde geprüft am 28.08.2026 |
| Gebühren für schriftliche Auskünfte | nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) |
|---|---|
| Telefonische Auskünfte | gebührenfrei |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.duisburg.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Duisburg Untere Bauaufsichtsbehörde adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadt Duisburg Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig?
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