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Grundbuchamt (TEA)

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort Grundbuchamt

Amtsgerichtsstraße 36
47119 Duisburg
Fax
+4920380059222

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Grundbuchamt (TEA) am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort

Das Grundbuchamt (TEA) des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort ist die zuständige Stelle für Teilungserklärungen und Aufteilungspläne von Eigentumswohnungen. Es führt die Grundakten zu den Wohnungsgrundbüchern der Stadt Duisburg. Das Amt befindet sich in der Amtsgerichtsstraße 36, 47119 Duisburg, und ist unter der Telefonnummer 0203 80059-0 erreichbar. Ein Besuch ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst die Stadt Duisburg mit den Postleitzahlen 47051 bis 47059, 47119 und 47137. Eine telefonische Vorabklärung kann nützlich sein, da die Bearbeitungszeit für Anträge und Auskünfte zwei bis vier Wochen beträgt. Unterlagen lagern zum Teil im Archiv der Behörde. Für eine beglaubigte Abschrift einer Teilungserklärung entstehen Kosten in Höhe von 20 Euro, eine einfache Abschrift kostet 10 Euro.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Duisburg 47051, 47053, 47055, 47057, 47058, 47059 Duisburg, Stadt geprüft

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort

Von der Amtswebsite übernommen am 02.09.2026, Quelle: www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +49203800590 geprüft am 02.09.2026
Fax +4920380059222 geprüft am 02.09.2026

Zuletzt geprüft am 02.09.2026, Quelle: www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.de

Dokumente & Gebühren

Teilungserklärung (Abschrift) 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001

Antrag stellen

Grundbuchauszug (TEA) beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Amtsgericht Duisburg-Ruhrort Grundbuchamt. amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln

    Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.

  2. Abschrift beantragen

    Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).

  3. Dokument erhalten

    Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

Weitere Ämter – Duisburg, Stadt

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort Grundbuchamt zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Duisburg.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

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