Amtsgericht Duisburg-Ruhrort Grundbuchamt
Amtsgerichtsstraße 3647119 Duisburg
- Fax
- +4920380059222
- Website
- www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.de
Öffnungszeiten
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Grundbuchamt (TEA) am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
Das Grundbuchamt (TEA) des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort ist die zuständige Stelle für Teilungserklärungen und Aufteilungspläne von Eigentumswohnungen. Es führt die Grundakten zu den Wohnungsgrundbüchern der Stadt Duisburg. Das Amt befindet sich in der Amtsgerichtsstraße 36, 47119 Duisburg, und ist unter der Telefonnummer 0203 80059-0 erreichbar. Ein Besuch ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst die Stadt Duisburg mit den Postleitzahlen 47051 bis 47059, 47119 und 47137. Eine telefonische Vorabklärung kann nützlich sein, da die Bearbeitungszeit für Anträge und Auskünfte zwei bis vier Wochen beträgt. Unterlagen lagern zum Teil im Archiv der Behörde. Für eine beglaubigte Abschrift einer Teilungserklärung entstehen Kosten in Höhe von 20 Euro, eine einfache Abschrift kostet 10 Euro.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Duisburg | 47051, 47053, 47055, 47057, 47058, 47059 | Duisburg, Stadt | geprüft |
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
Von der Amtswebsite übernommen am 02.09.2026, Quelle: www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +49203800590 geprüft am 02.09.2026 |
|---|---|
| Fax | +4920380059222 geprüft am 02.09.2026 |
Zuletzt geprüft am 02.09.2026, Quelle: www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.de
Dokumente & Gebühren
| Teilungserklärung (Abschrift) | 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001 |
|---|
Antrag stellen
Grundbuchauszug (TEA) beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Amtsgericht Duisburg-Ruhrort Grundbuchamt. amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln
Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.
-
Abschrift beantragen
Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).
-
Dokument erhalten
Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.
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Häufige Fragen
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