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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadt Frechen Baulasten

Johann-Schmitz-Platz 1 bis 3
50226 Frechen
Telefon
+4922345010
Fax
+4922345011440

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
14:00–15:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag
08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
14:00–15:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch
08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Donnerstag
08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
14:00–18:00 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Freitag
08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.stadt-frechen.de

Baulastauskunft der Stadt Frechen

Baulastauskunft der Stadt Frechen

Das Bauamt der Stadt Frechen erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Die Stadt Frechen (Postleitzahl 50226) liegt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstücken, beispielsweise Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Zuständig ist die Stadt Frechen ausschließlich für Grundstücke im eigenen Stadtgebiet.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: Eine mündliche Auskunft ist kostenfrei, eine schriftliche Auskunft kostet 30 Euro pro Grundstück, wenn keine Baulast eingetragen ist, und 50 Euro, wenn eine Baulast besteht.

In Bayern existiert kein Baulastenverzeichnis; dort werden entsprechende Verpflichtungen über Dienstbarkeiten im Grundbuch nachgewiesen.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Frechen 50226 Rhein-Erft-Kreis geprüft

Eintragung von Baulasten im Baulastenverzeichnis sowie Einsichtnahme und Auskunft bei berechtigtem Interesse

Von der Amtswebsite übernommen am 29.08.2026, Quelle: www.stadt-frechen.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +4922345010 geprüft am 29.08.2026
Gebühren laut Amt
(Fern-) Mündliche Auskunft kostenfrei Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Schriftliche Auskunft (wenn keine Baulast vorhanden ist) 30 EUR pro Grundstück Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Schriftliche Auskunft (wenn eine Baulast vorhanden ist) 50 EUR pro Grundstück Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.stadt-frechen.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Frechen Baulasten adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Rhein-Erft-Kreis

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Frechen Baulasten zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Frechen.
Wie erreiche ich das Stadt Frechen Baulasten telefonisch?
Telefonisch unter +4922345010.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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