Stadt Frechen Baulasten
Johann-Schmitz-Platz 1 bis 350226 Frechen
- Telefon
- +4922345010
- Fax
- +4922345011440
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
-
08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
14:00–15:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung) - Dienstag
-
08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
14:00–15:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung) - Mittwoch
- 08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Donnerstag
-
08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
14:00–18:00 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung) - Freitag
- 08:30–12:30 (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.stadt-frechen.de
Baulastauskunft der Stadt Frechen
Baulastauskunft der Stadt Frechen
Das Bauamt der Stadt Frechen erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Die Stadt Frechen (Postleitzahl 50226) liegt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstücken, beispielsweise Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Zuständig ist die Stadt Frechen ausschließlich für Grundstücke im eigenen Stadtgebiet.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: Eine mündliche Auskunft ist kostenfrei, eine schriftliche Auskunft kostet 30 Euro pro Grundstück, wenn keine Baulast eingetragen ist, und 50 Euro, wenn eine Baulast besteht.
In Bayern existiert kein Baulastenverzeichnis; dort werden entsprechende Verpflichtungen über Dienstbarkeiten im Grundbuch nachgewiesen.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Frechen | 50226 | Rhein-Erft-Kreis | geprüft |
Eintragung von Baulasten im Baulastenverzeichnis sowie Einsichtnahme und Auskunft bei berechtigtem Interesse
Von der Amtswebsite übernommen am 29.08.2026, Quelle: www.stadt-frechen.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +4922345010 geprüft am 29.08.2026 |
|---|
| (Fern-) Mündliche Auskunft | kostenfrei Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Schriftliche Auskunft (wenn keine Baulast vorhanden ist) | 30 EUR pro Grundstück Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Schriftliche Auskunft (wenn eine Baulast vorhanden ist) | 50 EUR pro Grundstück Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen |
Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.stadt-frechen.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Frechen Baulasten adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
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Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
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