Stadt Frechen
Baulasten
- Adresse
- Johann-Schmitz-Platz 1 bis 3, 50226 Frechen
- Telefon
- +4922345010
- Entfernung
- im Ort
Rhein-Erft-Kreis · Nordrhein-Westfalen
Zuständige Behörden für Frechen
Für Frechen (PLZ 50226) im Rhein-Erft-Kreis sind mehrere Ämter auf Kreis-, Stadt- und Bundesebene zuständig. Das Katasteramt (Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation) hat seinen Sitz in Bergheim. Das Grundbuchamt (Amtsgericht Kerpen) sowie ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte sind für den Rhein-Erft-Kreis eingerichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg ist für Kfz-Angelegenheiten zuständig.
Auf Kreisebene gibt es das Bau- und Umweltamt des Rhein-Erft-Kreises (Sitz Bergheim). Die Stadt Frechen selbst ist zuständig für Bebauungspläne und Baulastauskünfte. Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag in diesen Bereichen stellen möchten, müssen sich an die jeweils genannte Behörde wenden. Die konkreten Zuständigkeiten ergeben sich aus den Behördennamen und den zugehörigen Aufgabenbereichen.
Baulasten
Amt für technischen Umweltschutz
Grundbuchamt
Grundbuchamt
Abtlg. 62/1 - Liegenschaftskataster