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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadtverwaltung Hürth Bauordnungsamt

Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth
Telefon
+49223353406
Fax
+49223353147

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Baulastauskunft für die Stadt Hürth

Die Stadtverwaltung Hürth erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis für das Stadtgebiet Hürth (Postleitzahl 50354) im Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen). Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Auskunft wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde bearbeitet.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für eine einfache Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro (Rechtsgrundlage: Landesbauordnung / Gebührenordnung). Die postalische Anschrift der Stadtverwaltung lautet: Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth.

Hinweis: In Bayern existiert kein Baulastenverzeichnis; dort werden entsprechende Verpflichtungen (Dienstbarkeiten) im Grundbuch geführt. Für Hürth in Nordrhein-Westfalen ist jedoch die Stadtverwaltung Hürth die zuständige Stelle.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Hürth 50354 Rhein-Erft-Kreis geprüft

Ausgabe amtlicher Flurkarten

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.huerth.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +492233530 geprüft am 28.08.2026
Fax +49223353147 geprüft am 28.08.2026

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.huerth.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadtverwaltung Hürth Bauordnungsamt adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Rhein-Erft-Kreis

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadtverwaltung Hürth Bauordnungsamt zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Hürth.
Wie erreiche ich das Stadtverwaltung Hürth Bauordnungsamt telefonisch?
Telefonisch unter +49223353406. Per E-Mail: pholzem-leuth@huerth.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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