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Ämter für Hürth

Rhein-Erft-Kreis · Nordrhein-Westfalen

PLZ: 50354

Zuständige Ämter für Hürth

Die Stadt Hürth (Postleitzahl 50354) liegt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Für Anliegen, die das Grundstücks- und Bauwesen betreffen, sind mehrere Ämter zuständig. Das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation des Rhein-Erft-Kreises mit Sitz in Bergheim führt das Kataster. Die Führung der Grundbücher obliegt dem Amtsgericht Brühl. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ebenfalls auf Kreisebene angesiedelt.

Für den örtlichen Bezug ist die Stadtverwaltung Hürth die zentrale Anlaufstelle. Sie ist unter anderem zuständig für Bauaktenauskünfte, Auskünfte über Baulasten und Belange des Bebauungsplans. Das Bau- und Umweltamt des Rhein-Erft-Kreises, das in Bergheim seinen Sitz hat, ist für übergeordnete Aufgaben zuständig. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist länderübergreifend für Fahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse zuständig.

Bauaktenauskunft für Hürth

Bauamt (Baulastauskunft) für Hürth

Bauamt (Bebauungsplan) für Hürth

Bauamt / Umweltamt für Hürth

Grundbuchamt für Hürth

Grundbuchamt (TEA) für Hürth

Gutachterausschuss für Hürth

Katasteramt für Hürth

Kraftfahrt-Bundesamt für Hürth

Kraftfahrt-Bundesamt
Adresse
Fördestraße 16, 24944 Flensburg
Entfernung
468,1 km entfernt

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Häufige Fragen zu Hürth

Welches Bauaktenauskunft ist für Hürth zuständig?
Bauamt Baulast: Stadtverwaltung Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth – etwa 0,0 km entfernt.
Welches Bauamt (Baulastauskunft) ist für Hürth zuständig?
Stadtverwaltung Hürth Bauordnungsamt, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth – etwa 0,0 km entfernt.
Welches Bauamt (Bebauungsplan) ist für Hürth zuständig?
Stadtverwaltung Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth – etwa 0,0 km entfernt.

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