Stadt Rheda-Wiedenbrück
III.3 Bauordnung (63)
- Adresse
- Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück
- Telefon
- +4952429630
- Entfernung
- 22,4 km entfernt
Gütersloh · Nordrhein-Westfalen
Zuständige Ämter für Schloß Holte-Stukenbrock (PLZ 33758, Kreis Gütersloh)
Für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock (Postleitzahl 33758) im Kreis Gütersloh sind mehrere Ämter zuständig, die ihren Sitz zum Teil in anderen Städten haben. Wer einen Antrag zu Grundstücks-, Bau- oder Umweltangelegenheiten stellen möchte, muss die jeweils verantwortliche Behörde kennen.
Das Grundbuchamt führt das Amtsgericht Bielefeld, das auch für das elektronische TEA-Verfahren zuständig ist. Das Katasteramt wird vom Kreis Gütersloh in Gütersloh geführt. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte arbeitet für den Kreis Gütersloh und die Stadt Gütersloh. Für Bau- und Umweltfragen ist der Kreis Gütersloh zuständig: ein Bauamt in Rheda-Wiedenbrück und ein weiteres Bauamt für die Baulastauskunft in Gütersloh. Zusätzlich gibt es ein Bauamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück, das ebenfalls für Schloß Holte-Stukenbrock zuständig ist.
III.3 Bauordnung (63)
Abteilung 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen
Sachgebiet 4.5.1: Abfall und Boden
Grundbuchamt
Grundbuchamt
Sachgebiet Geodatenservice