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Bauamt (Baulastauskunft)

Kreisverwaltung Gütersloh Abteilung 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen

Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Telefon
+495241851944
Fax
+495241851974

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Baulastauskunft für den Kreis Gütersloh

headline: Baulastauskunft für den Kreis Gütersloh

Das Baulastenverzeichnis der Kreisverwaltung Gütersloh dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstücken, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Auskunft erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. In Nordrhein-Westfalen besteht ein solches Verzeichnis; Interessierte aus anderen Bundesländern sollten beachten, dass dort abweichende Regelungen gelten können.

Zuständig ist die Kreisverwaltung Gütersloh mit Sitz in 33334 Gütersloh, Herzebrocker Str. 140. Sie betreut die acht Gemeinden des Kreises: Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther. Die zugehörigen Postleitzahlen sind 33428, 33442, 33449, 33758, 33775, 33790, 33803 und 33824.

Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für die einfache Auskunft wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Halle 33790 Gütersloh geprüft
Harsewinkel 33428 Gütersloh geprüft
Herzebrock-Clarholz 33442 Gütersloh geprüft
Langenberg 33449 Gütersloh geprüft
Schloß Holte-Stukenbrock 33758 Gütersloh geprüft
Steinhagen 33803 Gütersloh geprüft
Versmold 33775 Gütersloh geprüft
Werther 33824 Gütersloh geprüft

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +495241850 geprüft am 28.08.2026
E-Mail kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de geprüft am 28.08.2026

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: service.kreis-guetersloh.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Kreisverwaltung Gütersloh Abteilung 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Gütersloh

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Kreisverwaltung Gütersloh Abteilung 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen zuständig?
Zuständig für 8 Orte, darunter Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Schloß Holte-Stukenbrock und weitere (siehe Zuständigkeitstabelle).
Wie erreiche ich das Kreisverwaltung Gütersloh Abteilung 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen telefonisch?
Telefonisch unter +495241851944.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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