Stadt Rheda-Wiedenbrück
III.3 Bauordnung (63)
- Adresse
- Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück
- Telefon
- +4952429630
- Entfernung
- 18,1 km entfernt
Gütersloh · Nordrhein-Westfalen
Steinhagen: Zuständige Ämter und Behörden
Für die Gemeinde Steinhagen (Postleitzahl 33803) im Kreis Gütersloh sind mehrere Ämter mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zuständig. Grundbuchangelegenheiten werden vom Amtsgericht Halle (Westfalen) bearbeitet. Die Bauleitplanung und Bebauungspläne fallen in die Zuständigkeit der Gemeinde Steinhagen selbst. Den Gutachterausschuss für Grundstückswerte teilen sich der Kreis Gütersloh und die Stadt Gütersloh.
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist für Kraftfahrzeugfragen zuständig. Das Katasteramt wird vom Kreis Gütersloh geführt. Bau- und Umweltangelegenheiten sowie Baulastauskünfte werden von der Kreisverwaltung Gütersloh und dem Bau- und Umweltamt des Kreises in Rheda-Wiedenbrück bearbeitet. Ein weiteres Bauamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist ebenfalls für bestimmte Bauaufgaben zuständig. Insgesamt sind acht Stellen für Steinhagen von Bedeutung.
III.3 Bauordnung (63)
Abteilung 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen
Sachgebiet 4.5.1: Abfall und Boden
Grundbuchamt
Sachgebiet Geodatenservice