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Ämter für Werther

Gütersloh · Nordrhein-Westfalen

PLZ: 33824

Zuständige Ämter für Werther (33824)

Zuständige Ämter für Werther (33824)

Für Werther im Kreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) sind in verschiedenen Grundstücks- und Bauangelegenheiten mehrere Ämter zuständig. Das Grundbuchamt führt das Amtsgericht Halle (Westfalen); die dafür notwendigen Aufgaben nehmen auch die Grundbuchämter (TEA) am selben Gericht wahr. Für die Wertermittlung von Grundstücken ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh zuständig.

Im Bau- und Umweltrecht liegt die Zuständigkeit beim Kreis Gütersloh mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück sowie für einzelne Bauverfahren bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Baulastauskunft gehört zur Kreisverwaltung Gütersloh. Das Katasteramt ist dagegen beim Kreis Lippe in Detmold angesiedelt.

Die Adressierung an das jeweilige Amt richtet sich nach der Art des Anliegens. Die Postleitzahl 33824 kennzeichnet Werther als Ort der zugehörigen Gemarkungen.

Bauamt für Werther

Bauamt (Baulastauskunft) für Werther

Bauamt / Umweltamt für Werther

Kreis Gütersloh

Sachgebiet 4.5.1: Abfall und Boden

Bauamt / Umweltamt
Adresse
Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon
+495241852703
Entfernung
26,6 km entfernt

Grundbuchamt für Werther

Grundbuchamt (TEA) für Werther

Gutachterausschuss für Werther

Katasteramt für Werther

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Häufige Fragen zu Werther

Welches Bauamt ist für Werther zuständig?
Stadt Rheda-Wiedenbrück III.3 Bauordnung (63), Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück – etwa 26,6 km entfernt.
Welches Bauamt (Baulastauskunft) ist für Werther zuständig?
Kreisverwaltung Gütersloh Abteilung 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh – etwa 19,1 km entfernt.
Welches Bauamt / Umweltamt ist für Werther zuständig?
Kreis Gütersloh Sachgebiet 4.5.1: Abfall und Boden, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück – etwa 26,6 km entfernt.

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