Stadt Rheda-Wiedenbrück
III.3 Bauordnung (63)
- Adresse
- Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück
- Telefon
- +4952429630
- Entfernung
- 26,6 km entfernt
Gütersloh · Nordrhein-Westfalen
Zuständige Ämter für Werther (33824)
Für Werther im Kreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) sind in verschiedenen Grundstücks- und Bauangelegenheiten mehrere Ämter zuständig. Das Grundbuchamt führt das Amtsgericht Halle (Westfalen); die dafür notwendigen Aufgaben nehmen auch die Grundbuchämter (TEA) am selben Gericht wahr. Für die Wertermittlung von Grundstücken ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh zuständig.
Im Bau- und Umweltrecht liegt die Zuständigkeit beim Kreis Gütersloh mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück sowie für einzelne Bauverfahren bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Baulastauskunft gehört zur Kreisverwaltung Gütersloh. Das Katasteramt ist dagegen beim Kreis Lippe in Detmold angesiedelt.
Die Adressierung an das jeweilige Amt richtet sich nach der Art des Anliegens. Die Postleitzahl 33824 kennzeichnet Werther als Ort der zugehörigen Gemarkungen.
III.3 Bauordnung (63)
Abteilung 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen
Sachgebiet 4.5.1: Abfall und Boden
Grundbuchamt
Grundbuchamt
Fachbereich Geoinformation, Kataster